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De mortuis nihil, nisi bene …

… bedeutet sinngemäß, einige Old-Fashioned unter uns, die sich mal mit Latein beschäftigt haben, wissen das noch:

Sag‘ über die Toten nichts, wenn es nichts Gutes ist.

Kann und soll man das so uneingeschränkt unterschreiben ? Ist der verstorbene Mensch dadurch, dass er gestorben ist und somit physisch nicht mehr existiert, ein Anderer geworden ? Gebietet es der Anstand, Kritikwürdiges, Beanstandenswertes, Negatives, was man mit einem Menschen zu Lebzeiten wie selbstverständlich auch öffentlich in Verbindung brachte, auszublenden, wegzuschweigen, zu ignorieren, nur weil dieser Mensch nicht mehr unter uns weilt ? Gilt das allgemein, auch bezogen auf streitbare und manchmal, vielleicht sogar regelmäßig polarisierende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ? Sagt uns dieser Satz, dass wir auch über tatsächlich oder vermeintlich angreifbare Seiten eines Menschen grundsätzlich schweigen sollen, nachdem sie gestorben sind ?

Ich meine: Nein.

Gerade Menschen, die sich zu Lebzeiten nicht immer so ganz einwandfrei verhalten und/oder sich anderweitig angreifbar gemacht haben oder sich zu Lebzeiten kritisch, manchmal vielleicht sogar verletzend geäußert oder verhalten haben und sich dadurch einen Platz in der Geschichte erarbeitet haben, müssen damit leben (bzw. besser: zu Lebzeiten damit rechnen), dass man das auch nach ihrem Tod erwähnt und würdigt …

… angemessen würdigt, will sagen: Man sollte, man muss den richtigen Ton treffen.

Das ist meines Erachtens Jochen Bittner, Journalist bei der ZEIT und bei NEW YORK TIMES, mit seinem aktuellen Beitrag über Günter Grass in der NYT bestens gelungen.

***

New York Times 2015-04-15

***

 

DIE ZEIT Günter Grass NEW YORK TIMES
15. April 2015 SocialHubParler

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