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Bundestagsmandat zu verschenken ?

Es scheint ein bißchen in Mode zu kommen: Man lässt sich als KandidatIn für die Bundestagswahl aufstellen, erhält vielleicht sogar noch ein Amt als MinisterIn oder parlamentarische(r) StaatssekretärIn in der Bundesregierung, und hat damit doch eigentlich politisch schon ziemlich viel erreicht, oder etwa nicht ?

Dann kommt der Sinneswandel: Wahrscheinlich bedingt durch die guten Kontakte, die man auf der politischen Karriereleiter knüpft, läuft einem sozusagen fast zwangsläufig eine attraktive Alternative über den Weg, in der freien Wirtschaft, bei einem Verband, wo auch immer.

Bis hierhin ist das ja noch alles akzeptabel, wobei sich der interessierte Wähler fragen darf, mit welcher Überzeugung sich Politiker heute zur Wahl stellen, wenn sie doch nach kürzester Zeit die Pferde wechseln und aus welchen Gründen auch immer ihr vom Wähler verliehenes – geliehenes – Mandat zurückgeben. Und sofort kommt der Gedanke an das Stichwort Lobbyismus: Lobbyisten bekommen im Wandel der Zeit offenbar zusätzliche Aufgaben und dürfen sich neuerdings als Headhunter betätigen.

Eine besondere Note bekommt diese Entwicklung aber im Fall der Bundestagsabgeordneten Katherina Reiche (CDU), die für den Wahlkreis 061/Potsdam direkt in den Bundestag gewählt wurde. Sie erzielte dort bei der Bundestagswahl 2013 übrigens ein denkbar knappes Ergebnis von 32,6 % der Erststimmen gegenüber 32,2 % für die SPD.

wk061-btw2013

Im Zuge der Bildung der Großen Koalition avancierte sie sogar zur Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, wofür sie als diplomierte Chemikerin offenbar prädestiniert schien.

Nun wurde bekannt, dass Katherina Reiche als Hauptgeschäftsführerin zum Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) wechselt.

Historisch gesehen wird das allenfalls eine Fußnote der aktuellen Legislaturperiode sein und bleiben, mit Ausnahme in der Debatte um sog. Karenzregelungen eigentlich nicht weiter erwähnenswert … wäre da nicht ein ganz besonderer Umstand, der diesen Fall doch ein bißchen pikant(er) macht:

Normalerweise rückt in einem derartigen Fall einfach eine(e) ErsatzkandidatIn nach. Das setzt aber voraus, dass eine(e) ErsatzkandidatIn zur Verfügung steht. Im Wahlkreis 061 bzw. auf der CDU-Liste Brandenburg ist das offensichtlich nicht der Fall. Wie der FOCUS berichtet, gibt es für Katherina Reiche bei deren Ausscheiden keinen Ersatz. Die in Frage kommende Kandidatin ist Andrea Voßhoff (CDU). Sie war im Wahlkreis 061 gegen Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) ebenfalls nur knapp unterlegen, war aber auch auf der Landesliste der CDU in Brandenburg nominiert. Dort ist sie die einzig verbliebene und damit einzig für die Nachfolge Reiches in Frage kommende Kandidatin ohne Mandat.

Andrea Voßhoff ist aber bekanntermaßen Bundesbeauftragte für den Datenschutz und möchte dieses Amt offenbar nicht aufgeben. Die Folge: Gemäß § 48 Abs.1 Satz 4 des Bundeswahlgesetzes bliebe der von Katherina Reiche hinterlassene Sitz im Bundestag unbesetzt. Die CDU würde also einen Sitz im Bundestag aufgeben (von Verlieren kann hier wohl keine Rede mehr sein).

Die erstrangige Ursache für diesen Missstand ist wohl bei Katherina Reiche zu suchen: Wer sich um einen Bundestagssitz bewirbt und nach so kurzer Zeit aus welchen Gründen auch immer die Pferde wechselt, muss sich fragen lassen, mit welcher Ernsthaftigkeit das Mandat und noch dazu die Verantwortung in der Bundesregierung übernommen wurde. Vielleicht ist es ja eine Zeiterscheinung, dass auch ein politisches Mandat als Job verstanden wird. Verständnis muss man hierfür deshalb aber nicht aufbringen.

Formell gesehen ist natürlich auch Andrea Voßhoff in der Pflicht. Sie ließ sich auf der Landesliste aufstellen und wählen, also müsste sie die hieraus resultierende Verantwortung auch übernehmen. Allerdings hat sie vor einem guten Jahr das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz übernommen, gewiss nicht einfach, als Nachfolgerin von Peter Schaar, in Zeiten von NSA, GCHQ, BND, Facebook & Co., nach einer rechtlichen Verselbständigung der Behörde und in der stetigen Debatte um das Thema Vorratsdatenspeicherung. Sie steht schon in verliehener staatlicher Verantwortung und man kann durchaus nachvollziehen, dass sie dieses Amt nicht ohne Weiteres hinschmeißen will.

In jedem Fall wäre es aber ein Skandal, eine partielle Bankrotterklärung, wenn eine Partei, hier die CDU, ein ihr durch Wahl übertragenes Mandat wie ein Glückslos verfallen lassen würde.

Vielleicht würde es helfen, wenn man bei der Kür künftiger Kandidaten etwas intensiver die Ernsthaftigkeit einer Bewerbung hinterfragen würde. Auf diese Weise könnte man Kandidaten, denen es vorrangig um Karriere und persönliche Vorteile geht, im Vorfeld vom Wahlprozess ausschließen. Das könnte auch dazu beitragen, der fortschreitenden Politikverdrossenheit entgegen zu wirken. Denn was soll ein Wähler denken, der gewählt hat, dessen Stimme sich aber in Wohlgefallen auflöst, weil Gewählte das Mandat nur als Zwischenstation für ihr persönliches Fortkommen annehmen ?

Und vielleicht sollte man auch über eine Änderung des Bundeswahlgesetzes nachdenken: Wie wäre es, wenn in einem derartigen Fall der Sitz nicht ersatzlos entfallen, sondern derjenigen Liste zugeschlagen werden würde, die über die nächsthöhere Anzahl an Stimmen verfügt ? In diesem Fall würden sich Parteien und Mandatsträger vielleicht etwas mehr Gedanken über die Verantwortung, die sie vom Wähler übertragen bekommen, machen (müssen).

 

Andrea Voßhoff Bundestag Bundestagswahl CDU Karenzdebatte Katherina Reiche Mandat MdB Wahl
3. Februar 2015 SocialHubParler

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